Die meisten Wälder, Wiesen und Gewässer sind Allgemeingut, kulturelle Werke sind das in der Regel nicht. Songs, Bücher, Theaterstücke gehören meistens den Urheber.innen oder Rechteinhaber.innen, denen „Alle Rechte vorbehalten“ sind. Doch immer häufiger stellen kreative Menschen ihre Werke ...