Einstweilige Verfügungen (eV), die einem Gesellschafter ein bestimmtes Stimmverhalten (Zustimmung, Ablehnung, Enthaltung) betreffend einen Beschlussgegenstand der Gesellschafterversammlung einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, FlexCo) vorschreiben, spielen im praktischen Wirtschaftsleben eine erhebl...