Die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmerschaft im Betrieb obliegt dem Betriebsrat. Vor allem das Arbeitsverfassungsgesetz und die dazu ergangenen Verordnungen wie etwa die Betriebsrats-Geschäftsordnung bzw die Betriebsrats-Wahlordnung bilden für diese Tätigkeit die rechtlichen Grundlagen. Es ist daher für jedes Betriebsratsmitglied unerlässlich, über diese Bestimmungen Bescheid zu wissen.
Manfred Staufer
Mitbestimmung Betriebsratswahl Zentralbetriebsrat Jugendvertretung Arbeitsverfassungsgesetz Betriebsrat Belegschaftsorgane Belegschaftsvertretung