Der Völkermordbegriff spaltet. Dass ein Akteur einen Genozid begeht, ist der denkbar schwerste Vorwurf – entsprechend vehement fallen die Abwehrversuche aus. Wie ein Kainsmal kann das Verdikt uber Generationen an Tätern und Täterstaaten haften. Umso wichtiger ist es, strukturelle Unschärfen des Konzepts genau und skeptisch zu verfolgen.
Was in entsprechenden Debatten oft in den Hintergrund gerät: Zuallererst geht es bei Völkermord um Mord, um Massenmord, begangen an einer bestimmten Bevölkerungsgruppe. Andere Tathandlungen, die ebenfalls von der Völkermord-Konvention erfasst werden, sich aber nicht auf die unmittelbare physische Vernichtung beziehen, sollten nur ergänzend und nicht allein den Völkermord-Vorwurf begründen können.
Der Begriff »Völkermord« spaltet. Dass ein Akteur einen Genozid begehe, ist der denkbar schwerste Vorwurf – entsprechend vehement fallen die Abwehrversuche aus. Wie ein Kainsmal kann das Verdikt über Generationen an Tätern und Täterstaaten haften. Umso wichtiger ist es, aktuelle Erweiterungen des Konzepts genau und skeptisch zu verfolgen.
Was in entsprechenden Debatten oft in den Hintergrund gerät: Zuallererst geht es bei Völkermord um Mord, um Massenmord, begangen an einer bestimmten Bevölkerungsgruppe. Andere Handlungen, die nach der Völkermordkonvention ebenfalls unter den Tatbestand fallen, sich aber nicht auf die unmittelbare physische Vernichtung beziehen, sollten nur ergänzend hinzugezogen werden.
Parolen wie »Nie wieder« oder »Nie wieder ist jetzt« polarisieren. Was einige für legitime Emphase halten, kann zulasten der begrifflichen Klarheit gehen. Eine Alles-oder-nichts-Haltung, die in ihrer Fokussierung auf den Völkermord-Vorwurf andere schwere Verstöße gegen das Völkerrecht, wie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, zu Nebensächlichkeiten erklärt, muss kritisch hinterfragt werden. Dazu gibt dieser Essay eine Hilfestellung.
Gerd Hankel
Dr. Gerd Hankel ist Völkerrechtler und Sprachwissenschaftler und hat mehr als zwei Jahrzehnte in und über Ostafrika gearbeitet. Hankel ist Mitglied im Arbeitskreis Völkerstrafrecht sowie Gutachter in Prozessen mit Asylrechts- und Völkerstrafrechtsbezug.
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