Klappentext:
Fazit: I. Die Jodprophylaxe in der bestehenden Form hat das Heilsversprechen nicht eingelöst!
II. Die Jodprophylaxe war und ist in ihrer bestehenden Form grundgesetzwidrig und ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit!
III. Die Jodprophylaxe ist intransparent und ein Verstoß gegen das Recht auf Selbstbestimmung!
IV. die Jodprophylaxe weits einen problematischen selektiven Charakter auf!
Timo Dr. Böhme
Dr. Timo Böhme wurde 1963 in Annaberg-Buchholz in Sachsen geboren. Von 1980 bis 1990 studierte Timo Böhme Agrarwissenschaften in Halle an der Saale. Dieses Studium schloß er 1994 mit einer Promotion in Göttingen ab. Dr. Timo Böhme ist seit 2016 Landtagsabgeordneter des rheinland-pfälzischen Landtages in Mainz.
Arbeitskreis Jodmangel e.V. Bundesamt für Risikobewertung Dr. Max-Otto Bruker Ernährungspolitik Fertilität Futtermitteljodierung Gesundheitspolitik Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Impotenz Jod Jod-Deklaration Jodaufnahme Jodiertes Speisesalz Jodmangel Jodprophylaxe