Ein Standardwerk zur antiken Rechtsgeschichte
Die klassischen Denker der Griechen, wie wir sehen, haben es vermieden von Gesetzen der Natur im eigentlichen Sinne des Wortes zu reden, wie sehr sie übrigens in derselben das Walten von Nothwendigkeiten anerkannten. Vor allem aber die Voraussetzung, die der Zusammenfassung des menschlichen und Naturgesetzes unter einen höheren Begriff zu Grunde liegt, daß nämlich die Vorstellung von beiden sich unabhängig gebildet habe, hat sich uns als hinfällig erwiesen; die historische Betrachtung hat vielmehr gezeigt, daß wenigstens im griechischen Geistesleben Gesetz und Rechte nicht selbständig oder gar zuerst an der Natur entdeckt sondern lediglich aus dem menschlichen Leben auf sie übertragen worden sind, daß daher bei aller Verschiedenheit des Inhalts der Menschen- und Naturgesetze der formale Begriff beider als identisch galt, d. h. beide mehr oder minder deutlich als der Ausdruck eines intelligenten Willens vorgestellt oder gefühlt wurden.
Rudolf Hirzel
1846-1917
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