Sozialhilfeleistungen werden Rehabilitationsleistungen
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll Menschen mit wesentlichen Teilhabeeinschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Die Fachleistungen werden dazu künftig unabhängig von der Wohnform erbracht. Die Betroffenen erhalten ab 2020 Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe, entsprechend ihrem individuellen Hilfebedarf.
Diese kompakte Einführung beantwortet mit vielen Beispielen Fragen nach der zukünftigen Gestaltung der mobilen Unterstützung im Sozialraum und in betreuten Wohnangeboten.
Michael Konrad
Dr. Michael Konrad ist Diplom-Psychologe. Nach jahrzehntelanger leitender Tätigkeit in allen Bereichen des Betreuten Wohnens und des Gemeindepsychiatrischen Verbundes sowie ab Herbst 2017 als Referent für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg ist er zwischenzeitlich berentet und als Berater und Autor tätig.
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