Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die ab Januar 2027 gilt, ändert einige Anforderungen an die Anleitungen, die von den Herstellern von Maschinen und dazugehörigen Produkten bereitgestellt werden müssen. Sie erlaubt vor allem die Bereitstellung von Betriebsanleitungen in digitaler Form, wenn diese auch während der gesamten Lebensdauer der Maschine heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden können. Einige Details zu diesen zentralen Anforderungen sind jedoch noch zu klären.
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Jens-Uwe Heuer-James
Jens-Uwe Heuer-James ist Rechtsanwalt und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mit dem Spezialgebiet Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht. Er verantwortet den tekom-Rechtsdienst und engagiert sich darüber hinaus beim tekom-Beirat Normen und dem tekom Europe Advisory Board Legislation and Standards.
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