EU MDR (EU 2017/745)
Auf die Hersteller von Medizinprodukten warten verschärfte Anforderungen und Verantwortlichkeiten. Auch im Umfang sind diese stark gewachsen.
Mit der Verordnung (EU) 2017/745 werden die EU-Rechtsvorschriften auf den aktuellen Stand der Technik gebracht.
Es gilt eine dreijährige Übergangsfrist bis zum 26. Mai 2020. Spätestens dann müssen Hersteller beim erstmaligen Inverkehrbringen von Medizinprodukten ein EG-Zertifikat gemäß EU-MDR vorlegen.
Gestiegen sind die Anforderungen an
- die Sicherheit der Medizinprodukte mit einem geforderten Lebenszyklus-Ansatz
- das Qualitätsmanagement- und das Risikomanagement-System
- die Qualität und Quantität der technischen Dokumentation
- die klinische Bewertung
- die Benennung der Benannten Stellen und deren Kontrolle durch die Behörden
- die Verantwortlichkeiten der Hersteller, Bevollmächtigten, Importeuren und Händlern
- die Transparenz und die Rückverfolgbarkeit (EUDAMED-Datenbank und UDI-System)
21 CFR 820
Auch der 21 CFR 820 fordert ein Qualitätsmanagement-System, das umfassend dokumentiert ist. Ebenso werden Anforderungen an die "Good Manufacturing Practice" gestellt. Diese beziehen sich neben der Produktion auch auf die Verpackung, Lagerung und Installation der Geräte.
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