Der Bestand an Wohnungen wird per Ende 2016 in Deutschland auf ca. 42 Mio. geschätzt. Etwa 15 % hiervon sind Eigentumswohnungen, die den Bestimmungen des WEG unterliegen. Neubauten werden ganz überwiegend in der Rechtsform des WEG errichtet. Und auch für Altbauten ist zumindest in den Ballungsgebieten der Trend zur Bildung von Wohnungseigentum ungebrochen. Jede Wohnungseigentumsaufteilung führt zu einer Vermehrung von Grundstücksrechten.
Als Notar müssen Sie daher über solide Kenntnisse der sachen-, verbands- und schuldrechtlichen Grundlagen des Wohnungseigentumsrechtes verfügen.
Die bewährten „NotarFormulare Wohnungseigentumsrecht" bieten Ihnen hier die nötige Sicherheit. Das beinhaltet die aktuelle Neuauflage:
Systematische Erläuterung der Grundlagen
Darstellung häufiger Fehlerquellen
Nützliche Praxistipps
Fallgruppen typischer Muster für Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
Eingehende Muster für Sondernutzungsrechte
Vereinbarungen und Verträge über inhaltliche Veränderungen des Wohnungseigentums
Überblick Wohnungserbbaurecht und Dauernutzungsrecht
Überblick über öffentlich-rechtliche, steuerliche, international-privatrechtliche und kostenrechtliche Probleme des WEG
Die 2. Auflage ist auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und wurde um zusätzliche nützliche Formulare und Praxistipps ergänzt.
Der Aufbau orientiert sich am Ablauf eines WEG-Vorgangs im Notariat. Dabei wird nicht nur das materielle, sondern auch das Verfahrensrecht (einschließlich des elektronischen Verfahrens) berück-sichtigt. Weitere Themen sind Haftungsrisiken und Büroorganisation.
Ingrid Naumann
Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Formulare WEG-Recht Notar Notarformulare
Notarassessorin Anne Bergmann in DNotI-Report 7/2019, S. 61:"(...) Inhaltlich profitieren Muster und Erläuterungen weiterhin von der außergewöhnlichen Expertise des Begründers und werden durch die Mitwirkung der sowohl praktisch versierten als auch wissenschaftlich aktiven Naumann weiter bereichert. (...) spezielle Hinweise und Tipps zur Vermeidung häufig auftretender Fehler im frühen Stadium der Urkundsvorbereitung mit aufgenommen wurden."
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