Wiederholungsmessung des KPI für Alkohol in Deutschland
Gegenstand des vorliegenden Berichts ist die wiederholte Messung des KPI für Alkohol in Deutschland. Dieser wird wie folgt definiert: „Anteil der Fahrenden innerhalb des gesetzlich zugelassenen Grenzwertes für die Blutalkoholkonzentration (BAK) – in Deutschland < 0,5 ‰.“ Von diesem Grenzwert ausgenommen sind jedoch Fahranfängerinnen und -anfänger, für die in der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres eine BAK von 0,0 ‰ gilt.
Für die Erhebung des KPI für Alkohol in Deutschland entwickelten Schrauth und Funk (2023) 1 ein Erhebungskonzept, dass die Erfassung einer fahrtenbasierten Prävalenz durch Selbstberichte in einer Onlinebefragung vorsieht. Dieses Erhebungskonzept wurde in der Wiederholungsbefragung umgesetzt.
Die Grundgesamtheit für die Wiederholungsmessung bilden Personen von 18 bis 74 Jahren, die in den 30 Tagen vor der Befragung als Fahrerin oder Fahrer mit einem Auto bzw. einem motorisierten Zweirad gefahren sind. Für die Rekrutierung wurde auf ein Online Access Panel zurückgegriffen. Die Feldzeit der Hauptstudie dauerte vom 06.05.2024 bis zum 16.05.2024, der finale Datensatz umfasst n = 5.052 Befragte.
Die Befragungsdaten wurden hinsichtlich Geschlecht, Alter und Bundesland einer Anpassungsgewichtung unterzogen. Basis dieser Gewichtung sind Personen von 18 bis 74 Jahren in Deutschland mit Besitz einer Fahrerlaubnis. Zusätzlich wurde ein wegebasiertes Gewicht auf Basis der Wege im Wochenverlauf berücksichtigt.
Periodenprävalenz für das Fahren unter Alkoholeinfluss
Im Zeitraum der letzten 30 Tage vor der Erhebung haben 81,5 % der Pkw-Fahrerinnen und -Fahrer vor keiner Pkw-Fahrt Alkohol konsumiert. Zudem berichten 93,4 % der Pkw-Fahrenden, in diesem Zeitraum die gesetzlich festgelegte Grenze für die BAK nach eigenem Ermessen nicht überschritten zu haben.
Für den gleichen Zeitraum dokumentieren 80,6 % der Kraftradfahrenden keinen Alkoholkonsum vor einer Fahrt. 86,1 % der Fahrerinnen und Fahrer motorisierter Zweiräder erklären, nach subjektiver Einschätzung die BAK-Grenze nicht überschritten zu haben.
Fahrtenbasierte Prävalenz
Für die zufällig ausgewählte Fahrt aus den letzten sieben Tagen berichten 1,3 % der Pkw-Fahrenden, dass sie vor dieser Fahrt Alkohol konsumiert haben. Von dieser Teilgruppe schätzen 30,6 %, dass ihre BAK bei dieser Fahrt die gesetzliche Grenze überschritten hat. Dies sind 0,4 % aller
Pkw-Fahrenden mit einer Fahrt in den letzten sieben Tagen.
91,8 % der befragten Pkw-Fahrenden, die bei der zufällig ausgewählten Fahrt nüchtern waren, haben auch vor keiner anderen Fahrt in den letzten sieben Tagen Alkohol getrunken haben; 8,2 % halten mindestens eine andere Pkw-Fahrt unter Alkoholeinfluss fest.
Von den Fahrerinnen und Fahrern motorisierter Zweiräder haben 5,1 % vor der zufällig ausgewählten Fahrt Alkohol konsumiert. Innerhalb dieser Personengruppe nehmen 33,8 % an, bei dieser Fahrt die BAK-Grenze nach eigener Einschätzung überschritten zu haben. Damit sind 1,1 % aller Kraftradfahrenden bei der zufällig ausgewählten Fahrt über der BAK-Grenze gefahren.
Von den Kraftradfahrenden, die die zufällig ausgewählte Fahrt nüchtern absolviert haben, verneinen 87,7 % eine andere Fahrt unter Alkoholeinfluss in den letzten sieben Tagen. 12,3 % dieser Teilgruppe merken eine andere Fahrt unter Alkoholeinfluss an.
Fahrtenspezifische Ergebnisse
Den zufälligen und nachgefassten Fahrten unter Alkoholeinfluss wurden Fahrten gegenübergestellt, die nicht unter Alkoholeinfluss absolviert und ausschließlich über die Zufallsauswahl einer Fahrt in den letzten sieben Tagen erfasst wurden. Für Fahrende mit Pkw und motorisiertem Zweirad wurden mit diesem Vorgehen fahrtenspezifische Details bivariat nach den Fahrten mit und ohne Alkoholeinfluss ausgewertet.
Befunde zu den Einschätzungen zur Kontrollwahrscheinlichkeit, zur Kenntnis der gesetzlichen Regelungen, zum individuellen Alkoholkonsum und zur Nutzung von Social Media-Kanälen ergänzen die vorangegangenen Auswertungen zur Charakterisierung der Alkoholfahrten.
KPI für Alkohol
Bei 99,3 % aller Fahrten von Pkw- und Kraftradfahrenden wird der für die Fahrenden geltende gesetzliche Grenzwert für die BAK eingehalten (KPI für Alkohol). Für Fahrende mitdem Pkw beträgt der KPI für Alkohol 99,6 %, für Kraftradfahrende liegt er bei 96,8 %. Keiner dieser Indikator-Werte ist von den in der Ersterhebung berichteten Werten signifikant verschieden. Der Vergleich der Indikator-Werte zwischen Erst- und Zweitbefragung sowie die gleichfalls geprüften und signifikanten Unterschiede für die 30-Tage-Periodenprävalenz weisen insgesamt auf eine etwas höhere Prävalenz des Fahrens unter Alkoholeinfluss in der Wiederholungsbefragung hin.
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Schlussfolgerungen
Das in Schrauth und Funk (2023) entwickelte Erhebungsdesign für den KPI für Alkohol in Deutschland erweist sich in der Wiederholungsbefragung als zuverlässig. Einschränkungen der Befragungsstudie werden abschließend ebenso dargelegt wie Schlussfolgerungen aus den vorgelegten Befunden.
Dieser Bericht liegt nur in digitaler Form vor und kann unter https://bast.opus.hbz-nrw.de heruntergeladen werden.
Bernhard Schrauth
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