Sowohl Personen im Fahrzeug als auch automatisierte und autonome Fahrfunktionen kön-
nen ein Fahrzeug steuern. Zusätzlich wird es die Möglichkeit geben, Fahrzeuge aus der
Ferne zu steuern oder Informationen an ein autonomes Fahrzeug zu senden. Diese neue
Steuerungsform heißt übergeordnet Teleoperation. Die Zugabe von Informationen an ein
autonomes Fahrzeug ist in Deutschland bereits 2021 eingeführt worden: Diese soge-
nannte Teleassistenz wird nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) durch die Technische
Aufsichtsperson i.S.d. § 1d Abs. 3 StVG wahrgenommen. Der unmittelbare Einfluss auf die
Ausführung der Fahrzeugsteuerung, das Telefahren beziehungsweise Fernlenken, ist zum
Zeitpunkt der Berichtslegung noch nicht rechtlich geregelt und allenfalls im Rahmen von
einzelnen Erprobungsgenehmigungen im öffentlichen Straßenverkehr bislang möglich.
Das Telefahren/Fernlenken umfasst eine große Bandbreite an potenziell möglichen künfti-
gen Anwendungsfällen: Die Verteilung von Carsharing-Fahrzeugen im Verkehrsraum via
Telefahren ist darüber ebenso möglich wie auch telegefahrene/ferngelenkte Gütertrans-
porte als „Hub-to-Hub“-Verkehre u.v.a.m. Denkbar ist auch, über das Telefahren/Fernlen-
ken einen unmittelbaren Nutzen im Zusammenhang mit dem autonomen Fahren herzu-
stellen, indem das Fahrzeug in sehr komplexen Fahrtabschnitten gesteuert wird, die eine
autonome Steuerungstechnologie noch nicht beherrscht.
Der vorliegende Abschlussbericht formuliert die offenen Forschungsfragen mit Relevanz
für die Teleassistenz und das Telefahren/Fernlenken. Maßgeblich ist für eine gesellschaft-
lich akzeptierte, verkehrssichere Einführung dieser neuen Steuerungsform die funktionssi-
chere Gestaltung der fahrzeugseitigen Technologie. Weiterhin ist erforderlich, dass die je-
weilige Aufgabe durch eine Person auch aus der Ferne gut wahrgenommen werden kann
und diese über die entsprechende personelle Eignung und Befähigung der auszuführenden
Aufgaben verfügt. Die kommunikationstechnische Verbindung zwischen Fahrzeug und Leit-
stand ist essentieller Bestandteil von Teleoperation und somit ebenfalls im Fokus vorlie-
genden Berichts. Es ergeben sich somit fünf Schwerpunktbereiche, in die sich der vorlie-
gende Abschlussbericht gliedert.
Dieser Bericht liegt nur in digitaler Form vor und kann unter https://bast.opus.hbz-nrw.de heruntergeladen werden.
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