Dieses Buch befasst sich mit dem Arbeitsalltag von DDR-Staatsanwälten. Aus verschiedenen Generationen, Sachgebieten und Regionen berichten Staatsanwälte als Zeitzeugen über die Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität in unterschiedlichen Etappen der DDR-Geschichte. Dabei wird deutlich, dass diese Aufgaben zum großen Teil denen eines Staatsanwaltes in der BRD sehr ähnlich waren.
Die Hauptunterschiede waren jedoch, dass die DDR-Staatsanwälte Verantwortung für die einheitliche Gesetzlichkeit im Lande trugen, nicht privates und kapitalistisches Eigentum schützten, sondern Volkseigentum und genossenschaftliches Eigentum sowie Leben, Gesundheit und Eigentum der Bürger vor Schaden bewahrten. Ihr Anliegen war die Nähe zu den Bürgern und zur Wahrheit. Sie fühlten sich vor allem dem Schutz der DDR und der Sicherung des Friedens verpflichtet.
Hans Bauer
Hans Bauer, Jahrgang 1941, geb. in Thüringen, Abitur 1959, Dipl.-Jurist 1965, Dipl.-Gesellschaftswissenschaftler 1978, 1966 bis 1990 Staatsanwalt, 1986 Abteilungsleiter beim Generalstaatsanwalt, 1989/90 Vize-Generalstaatsanwalt der DDR. Beschäftigung mit Fragen der Kriminalitätsursachen und -vorbeugung, der internationalen Beziehungen und der Menschenrechte, Teilnahme an Kriminalitätskongressen der UNO und der sozialistischen Staaten; mehrjährige Beratertätigkeit im Ausland. Mitbegründer (1993) und seit 2005 Vorsitzender der »Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung« e.V. (GRH), Vizepräsident des Ostdeutschen Kuratoriums von Verbänden (OKV). Seit 1992 Rechtsanwalt in Berlin.
DDR Rechtssystem Staatsanwaltschaft