Auf der Suche nach der verkehrsüblichen Bezeichnung?
Auf jedem Etikett muss nach den Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung eines Lebensmittels stehen. Gibt es keine, dann muss eine verkehrsübliche Bezeichnung herangezogen werden. Doch wie findet man heraus, was handelsüblich ist und was der Verbraucher erwartet?
Die Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuchkommission – bestehend aus Vertretern der Wissenschaft, Wirtschaft, Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschaft – sind hier eine unverzichtbare Hilfe. Sie sorgen für mehr Verständnis und Klarheit für alle am Markt Beteiligten. Das gilt in Bezug auf die Herstellung und Beschaffenheitsmerkmale ebenso wie für die Bezeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln.
Wer seine Lebensmittel leitsatzkonform produziert, hat weniger Beanstandungen zu befürchten. Die objektiven Sachverständigengutachten stellen für die amtliche Überwachung eine Orientierungs- und Auslegungshilfe dar.
In dieser Auflage sind unter der Betreuung von Dr. Birgit Rehlender, der Vorsitzende der Deutschen Lebensmittelbuchkommission, alle Leitsätze aktualisiert zusammengestellt. Die Ausgabe enthält die Neufassung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse.
Auf der Suche nach der verkehrsüblichen Bezeichnung?
Auf jedem Etikett muss nach den Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung eines Lebensmittels stehen. Gibt es keine, dann muss eine verkehrsübliche Bezeichnung herangezogen werden. Doch wie findet man heraus, was handelsüblich ist und was der Verbraucher erwartet?
Die Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuchkommission – bestehend aus Vertretern der Wissenschaft, Wirtschaft, Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschaft – sind hier eine unverzichtbare Hilfe. Sie sorgen für mehr Verständnis und Klarheit für alle am Markt Beteiligten. Das gilt in Bezug auf die Herstellung und Beschaffenheitsmerkmale ebenso wie für die Bezeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln.
Wer seine Lebensmittel leitsatzkonform produziert, hat weniger Beanstandungen zu befürchten. Die objektiven Sachverständigengutachten stellen für die amtliche Überwachung eine Orientierungs- und Auslegungshilfe dar.
In dieser Auflage sind unter der Betreuung von Dr. Birgit Rehlender, der Vorsitzende der Deutschen Lebensmittelbuchkommission, alle Leitsätze aktualisiert zusammengestellt. Die Ausgabe enthält die Neufassung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse.
Dr. Birgit Rehlender
Leitsätze Lebensmittelrecht Etikett LMIV
"Deutsches Lebensmittelbuch
Die rechtliche Grundlage für die Leitsätze wurde 1974 im LMBG festgelegt und 2009 im LFGB übernommen. Nach Erarbeitung durch die Lebensmittelbuchkommission erfolgt die Veröffentlichung im Deutschen Lebensmittelbuch. Dr. Birgit Rehlender ist Vorsitzende der vom BMEL berufenden Kommission, der jeweils acht Vertreter aus Verbraucherschaft, Lebensmittelüberwachung, Wirtschaft und Wissenschaft angehören.
Zur Zeit gibt es 21 Leitsätze für verschiedene Lebensmittelkategorien wie Fleisch, Fisch, Feinkostsalate, Speiseeis, Honig, feine Backwaren, Pudding, Erfrischungsgetränke, Fruchsäfte. Diese Regelungen dienen als Sachverständigengutachten. Nur eine fortwährende Überarbeitung und damit Anpassung an die Verbrauchererwartung wird dem Anspruch der Gesellschaft an Schutz vor Täuschung und Betrug gerecht.
Diese Auflage wurde infolge der umfangreichen Aktualisierung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse erforderlich. Die EU-LMIV zog Änderungen im deutschen Recht nach sich, die nur in Leitsätzen festgeschrieben sind.
Diese praktische Zusammenstellung der Leitsätze kann u.a. für die lebensmittelherstellenden Betriebe, aber auch für die Überwachungsbehörden nützlich sein. "
Rezension von Dr. Margrit Schoo, Dörpling in RFL - Rundschau für Fleischhygiene und Lebensmittelüberwachung, November 2016, 68. Jahrgang
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