Auf jedem Etikett muss nach den Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung eines Lebensmittels stehen.
Gibt es keine, dann muss eine verkehrsübliche Bezeichnung herangezogen werden. Doch wie findet man heraus, was handelsüblich ist und was der Verbraucher erwartet?
Die Leitsätze der 32-köpfigen Deutschen Lebensmittelbuchkommission - bestehend aus Vertretern der Wissenschaft, Wirtschaft, Forschung und Verbraucherschaft - sind hier eine unverzichtbare Hilfe. Sie sorgen für mehr Verständnis und Klarheit für alle am Markt Beteiligten. Das gilt in Bezug auf die Herstellung und Beschaffenheitsmerkmale ebenso wie für die Bezeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln.
Wer seine Lebensmittel leitsatzkonform produziert, hat weniger Beanstandungen zu befürchten. Die objektiven Sachverständigengutachten stellen für die amtliche Überwachung eine Orientierungs- und Auslegungshilfe dar.
In dieser Auflage sind unter der Betreuung von Birgit Rehlender, der Vorsitzenden der Deutschen Lebensmittelbuchkommission, alle Leitsätze aktualisiert zusammengestellt. Neuerungen gab es bei den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnissen, Fruchtsäften, Erfrischungsgetränken, wein- und schaumweinähnlichen Getränken sowie bei den Leitsätzen für Tee, teeähnlichen Erzeugnissen, deren Extrakte und Zubereitungen.
Auf jedem Etikett muss nach den Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung eines Lebensmittels stehen.
Gibt es keine, dann muss eine verkehrsübliche Bezeichnung herangezogen werden. Doch wie findet man heraus, was handelsüblich ist und was der Verbraucher erwartet?
Die Leitsätze der 32-köpfigen Deutschen Lebensmittelbuchkommission - bestehend aus Vertretern der Wissenschaft, Wirtschaft, Forschung und Verbraucherschaft - sind hier eine unverzichtbare Hilfe. Sie sorgen für mehr Verständnis und Klarheit für alle am Markt Beteiligten. Das gilt in Bezug auf die Herstellung und Beschaffenheitsmerkmale ebenso wie für die Bezeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln.
Wer seine Lebensmittel leitsatzkonform produziert, hat weniger Beanstandungen zu befürchten. Die objektiven Sachverständigengutachten stellen für die amtliche Überwachung eine Orientierungs- und Auslegungshilfe dar.
In dieser Auflage sind unter der Betreuung von Birgit Rehlender, der Vorsitzenden der Deutschen Lebensmittelbuchkommission, alle Leitsätze aktualisiert zusammengestellt. Neuerungen gab es bei den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnissen, Fruchtsäften, Erfrischungsgetränken, wein- und schaumweinähnlichen Getränken sowie bei den Leitsätzen für Tee, teeähnlichen Erzeugnissen, deren Extrakte und Zubereitungen.
Dr. Birgit Rehlender
Lebensmittelqualität Lebensmittelrecht Leitsätze QM Qualität