Hühneraugenpflaster, Magnesiumtabletten und andere sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel dürfen auch außerhalb von Apotheken, also zum Beispiel in Drogerie- oder Supermärkten verkauft werden. Vorausgesetzt, es ist mindestens ein Mitarbeiter anwesend, der über die notwendige Sachkenntnis verfügt. Diese Kenntnisse und Fertigkeiten über das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken, Kennzeichnen, Lagern und Inverkehrbringen von Arzneimitteln, die zum Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, muss durch eine Prüfung nachgewiesen werden.
Die Abnahme der Prüfung ist den Industrie- und Handelskammern durch Landesrecht übertragen worden. Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der schriftlichen Prüfungsfragen sind dem Fragenkatalog „Freiverkäufliche Arzneimittel“ zu entnehmen. Er soll sowohl Prüfer als auch die Prüfungskandidaten unterstützen.
Nachweis der Sachkenntnisse Einzelhandel Prüfungsfragen Apothekenpflichtige Arzneimittel Freiverkäufliche Arzneimittel