Am 01.03.2012 ist das Gesetz zur erleichterten Sanierung von Unternehmen (ESUG), in Kraft getreten. Aus der damit verbundenen Stärkung der Gläubigerrechte und den neu geschaffenen Anreizen für den Schuldner, die Scheu vor dem Insolvenzverfahren zu verlieren, entstehen für Banken erhebliche Chancen (aber auch Risiken) auf aktive Mitwirkungen im Verfahren, die in diesem BankPraktiker WIKI ausführlich beleuchtet werden.
Volker Römermann
ESUG Gläubigerausschuss Gläubigerrechte InsO Insolvenzverfahren