Die Hauptversammlungssaison 2011 hatte kein prägendes Leitmotiv. Nachdem das ARUG die Saison 2010 bestimmte hatte, waren 2011 die meisten Emittenten schon auf die neuen Regelungen eingestellt. Stichworte: Briefwahl, elektronische Einladung, Online-HV usw. Da keine wesentlichen neuen Gesetze oder Regelungen zu beachten sind, wird es interessant zu beobachten sein, ob die Möglichkeiten, die das ARUG bietet, 2012 vielleicht noch stärker genutzt werden. Wie so oft liegt der Teufel im Detail: Neue Begrifflichkeiten provozieren womöglich die alten, aber auch neue Fehler. Diese gilt es zu vermeiden, denn im schlimmsten Fall droht den gefassten Beschlüssen die Nichtigkeit und damit muss die oft kostspielige Hauptversammlung wiederholt werden.
Daher ist die Sonderausgabe „HV-Recht 2012 – Urteile, Kommentare, Praxis“ als ständiger Begleiter der intern und extern an der Organisation der Hauptversammlung Beteiligen konzipiert. Das Heft enthält einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und die immer komplexer werdende Gesetzeslage zur Vorbereitung des anstehenden Aktionärstreffens.
Die Hauptversammlungssaison 2011 hatte kein prägendes Leitmotiv. Nachdem das ARUG die Saison 2010 bestimmte hatte, waren 2011 die meisten Emittenten schon auf die neuen Regelungen eingestellt. Stichworte: Briefwahl, elektronische Einladung, Online-HV usw. Da keine wesentlichen neuen Gesetze oder Regelungen zu beachten sind, wird es interessant zu beobachten sein, ob die Möglichkeiten, die das ARUG bietet, 2012 vielleicht noch stärker genutzt werden. Wie so oft liegt der Teufel im Detail: Neue Begrifflichkeiten provozieren womöglich die alten, aber auch neue Fehler. Diese gilt es zu vermeiden, denn im schlimmsten Fall droht den gefassten Beschlüssen die Nichtigkeit und damit muss die oft kostspielige Hauptversammlung wiederholt werden.
Daher ist die Sonderausgabe „HV-Recht 2012 – Urteile, Kommentare, Praxis“ als ständiger Begleiter der intern und extern an der Organisation der Hauptversammlung Beteiligen konzipiert. Das Heft enthält einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und die immer komplexer werdende Gesetzeslage zur Vorbereitung des anstehenden Aktionärstreffens.
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