Das Jahr 2014 ist bereits das zweite "Optionsjahr" für die Anwendung des neuen Psych-Entgeltsystems in den Krankenhäusern. Ab dem Jahr 2015 ist die Anwendung des PEPP-Systems verpflichtend, wenn auch zunächst noch für zwei weitere Jahre budgetneutral.
Gemäß § 4 der Vereinbarung über die Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß § 17d KHG (Psych-Entgeltsystem) ist für die Entwicklung und Anwendung eines leistungsgerechten Entgeltsystems die Kodierung zu vereinheitlichen. Um eine einheitliche Anwendung der Diagnosen- und Prozedurenklassifikation zu ermöglichen, vereinbaren die Vertragspartner Kodierrichtlinien. Die Broschüre enthält die zwischen den Partnern der Selbstverwaltung abgestimmten Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie und Psychosomatik in der Version 2014 (DKR-Psych - Version 2014).
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