Das Jahr 2014 ist bereits das zweite "Optionsjahr" für die Anwendung des neuen Psych-Entgeltsystems in den Krankenhäusern. Ab dem Jahr 2015 ist die Anwendung des PEPP-Systems verpflichtend, wenn auch zunächst noch für zwei weitere Jahre budgetneutral.
Die Broschüre enthält die "Verordnung pauschalierende Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik 2014 – PEPPV 2014" inkl. der Abrechnungsbestimmungen zum Psych-Entgeltsystem sowie den aktuellen Katalog aller pauschalierenden Entgelte für die Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP-Katalog 2014):
Anlage 1a: Bewertungsrelationen bei vollstationärer Versorgung
Anlage 1b: Unbewertetet PEPP-Entgelte bei vollstationärer Versorgung
Anlage 2a: Bewertungsrelationen bei teilstationärer Versorgung
Anlage 2b: Unbewertetet PEPP-Entgelte bei teilstationärer Versorgung
Anlage 3: Zusatzentgelte-Katalog - bewertete Entgelte
Anlage 4: Zusatzentgelte-Katalog - unbewertete Entgelte