Die Europäische Kommission fordert die Einführung von Ownership Unbundling in der Energiewirtschaft. Zumindest die großen Energiekonzerne sollen zerschlagen werden und ihre Netze an Dritte abgeben. Auf diese Weise will die Kommission den Wettbewerb in den sogenannten Wettbewerbsbereichen zugunsten der Verbraucher fördern. In der vorliegenden Untersuchung werden zunächst die von der Kommission für die Einführung von Ownership Unbundling angeführten Argumente herausgearbeitet und sodann einer umfassenden energiepolitischen Würdigung unterzogen. Ferner wird der Frage nachgegangen, ob die Einführung von Ownership Unbundling mit dem deutschen Verfassungsrecht vereinbar ist und im Gemeinschaftsrecht eine Kompetenzgrundlage findet.
Ulrich Büdenbender
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