Gegenstand der Arbeit ist die Regelung des § 35 Abs. 3 S. 2 Halbsatz 2 BauGB, die eine Abschichtung der raumordnerischen Abwägung im Rahmen von Zielfestlegungen auf die Ebene der Vorhabenzulassung nach § 35 BauGB vorsieht. Den Schwerpunkt bildete dabei die Frage, ob und inwiefern die Reichweite dieser gesetzlich vorgesehenen Abschichtungswirkung beschränkt ist und welche Auswirkungen dies für die Genehmigungspraxis von Windenergievorhaben hat. Ebenfalls wurde die Möglichkeit rechtsmissbräuchlichen Verhaltens im Zusammenhang mit der
Regelung des § 35 Abs. 3 S. 2 Halbsatz 2 BauGB untersucht.
Cathèrine Leroux
Cathèrine Leroux hat Rechtwissenschaften an der Julius-Maximilains-Universität Würzburg und der Universität Leipzig studiert. Seit Abschluss ihres Studiums im Januar 2015 ist sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der MASLATON Rechstanwaltsgesellschaft mbH in Leipzig tätig.
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