Klaus Flink Flink RIGOMAGVS - Remagen Die Stadt und ihr Recht Verfassung und Verwaltung

RIGOMAGVS - Remagen Die Stadt und ihr Recht Verfassung und Verwaltung

von Klaus Flink

2. Beiträge zur Stadtgeschichte

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Beschreibung

Während in der ersten Lieferung (Vom Römerkastell über den Fiskalbezirk zur Freien Stadt, 2010) die Rekonstruktion des merowingischen Krongutes und (nach der Abtrennung von Sinzig) des folgenden Fiskalbezirkes Remagen sowie die Stadtbildung untersucht und dargestellt worden sind, ist nunmehr in den beiden anschließenden Lieferungen nur noch die Stadt Gegenstand der Darstellung. Die beiden noch folgenden Lieferungen beinhalten den Themenkreis Wirtschaft und Gesellschaft (mit dem Untertitel: Die Stadt am Strom) und die abschließende vierte Lieferung (Der Anhang) wird neben den üblichen Quellen- und Literaturverzeichnissen sowie den Indices (Orte, Personen, Sachen) noch einen umfangreichen Quellen-Anhang (Ersteditionen) mit auch Komplimentär-Texten (mit z.B. einer Bopparder Gerichtsordnung sowie einer Zülpicher Marktordnung) enthalten. Obwohl diese Hinweise schon in den Vorbemerkungen der ersten Lieferung stehen, ist das Desiderat des „Literaturverzeichnisses und eines Indexes“ in einer Rezension prompt beklagt worden (DJb 81, 2011, 380; ausgeliefert Dez. 2012) – deshalb hier noch einmal dieser ausführliche Hinweis. In diesem Kontext sei auch noch vermerkt, dass alle Lieferungen mit Rücksicht auf die Indices fortlaufend paginiert werden (das reduziert den Zeit- und Kostenaufwand, ist das Ganze doch nach wie vor ein Privatdruck). Schließlich sei hier auch noch der Gesamttitel (dieser vier Kapitel) vermerkt, er lautet: RIGOMAGVS – Remagen. Geschichte einer Reichspfandschaft. Wie das Inhaltsverzeichnis dieser Lieferung zeigt, werden hier zunächst die praeurbanen Rechtsverhältnisse untersucht, wobei deutlich geworden ist, dass sich in Remagen der Gehalt (bzw. die Bedeutung) der nur oral überlieferten Rechtsformel „nach altem Herkommen und Gebrauch“ bis ins 18. Jahrhundert im Kontext des ebenso alten Nachbarschaftsrechtes, der Geburschaft, erhalten hat und praktiziert worden ist. Bei der Untersuchung der Gerichtsverhältnisse (insbesondere der Hofes = Gerichte) hat sich dann erwiesen, dass nicht der Herzogenhof, sondern der Stabloer Hof der Haupthof des merowingischen Krongutes Remagen gewesen ist (womit zugleich die Deutung bzw. Bedeutung des gekrönten Wolfes im Remagener Stadtsiegel gelöst ist). Bei den Untersuchungen zur Stadtverwaltung hat sich gezeigt, dass – verkürzt formuliert – die Ratsverfassung in Remagen (mit Vorläufern seit 1110/17) seit ca. 1150 praktiziert worden und zu der Zeit, als sie im Rheinland (1. Hälfte des 13. Jahrhunderts) aufkam, geendet hat; was letztlich wohl auch im Kontext der 1248 definitiv abgeschlossenen Verpfändung der Stadt an die Grafen von Berg zu sehen ist. Damit endet die hohe Zeit der civitas libera, die in der Folge zu einer kleinen Amtsstadt der Grafen von Berg geworden ist. Topographisch gesehen ist Remagen bis zur burgundischen Brandschatzung im Jahre 1475 ein sehr großer Flecken mit einem seit etwa 1380 ummauerten Stadtkern gewesen. Politisch gewertet war die Stadt nach 1475 eine kleine Kleinstadt mit einer großen Vergangenheit. * Wenn auf dieses sachliche, Ergebnis orientierte Fazit dieser Lieferung nun noch eine persönliche Anmerkung folgt, so ist dies letztlich eine inzwischen erforderlich gewordene Reaktion auf die in den letzten Jahren in durchaus positiven Rezensionen gelegentlich geäußerte Bemerkung zurückzuführen, dass ich (wieder) „ein sehr persönliches Buch“ (was auch immer das sein mag) geschrieben habe. Dasss ich manchmal am Beginn einer Untersuchung aufgrund einer neuen, bislang noch nicht erprobten Methode keineswegs sicher bin, ob sie zum angestrebten Ergebnis führen wird (z.B. bei der Rekonstruktion des ehemaligen Remagener Fiskalbezirks in Lfg. 1), wird man vielleicht bezweifeln, doch ist es in der Tat so. Da es aber mein Ziel ist (u.a.), jeden interessierten Leser an der Ergebnisfindung zu beteiligen (bzw. ihm die Möglichkeit zu geben sie nachverfolgen zu können) wird die „Schreibe“ (so der Fachjargon) entsprechend deskriptiv. Wenn ich die Materialien erfasse, sichte und auswerte, bin ich Forscher, Wissenschaftler und nicht zuletzt Landeskundler (dass das ehemalige Bonner Institut für Geschichtliche Landeskunde der Rheinlande – meine wissenschaftliche Heimstätte – nunmehr seiner ursprünglichen Aufgabe und Identität beraubt wurde, ist ein irreparabler Verlust, nicht nur für die rheinische Geschichtslandschaft), und wenn ich dann die Erkenntnisse und Ergebnisse für den Leser nachvollziehbar zu formulieren versuche, bin ich (im ursprünglichen Sinne des Wortes) ein Schriftsetzer – so wie ich vor nunmehr über 60 Jahren während meiner Schriftsetzerlehre bemüht gewesen bin, die Bleilettern im Winkelhaken in die richtige Reihenfolge, erst zu Wörtern und dann zu Sätzen, zu stellen – was schließlich und letztlich auch stilistische Folgen hat! Inzwischen ist Dietmar Flach so freundlich und mutig gewesen, seine Rezension der 1. Lieferung (RhVjbl 76, 2012, 332) mit folgender Bemerkung einzuleiten: „diese Arbeit sprengt gängige Maßstäbe herkömmlicher Stadtgeschichten.“ Die anschließende Begründung beweist, dass diese (auch mehrdeutige) Wertung eindeutig positiv gemeint ist. Meine ebenso nachdenkliche wie selbstkritische Reaktion auf diese Formulierung hat zu der Selbsterkenntnis geführt, dass ich die Sichtung der verfügbaren Quellen unter von den Normen abweichenden Fragestellungen verfolge. Die gängige Stadtgeschichtsschreibung folgt zumeist (mit mehreren Autoren pro Band) dem Schematismus der politischen Abfolge der Ereignisse und Umstände. Besser (und ertragreicher) ist es, auch die Brüche und Veränderungen zu erkennen und zu werten – und noch ertragreicher ist es schließlich, auch die Ursachen und Folgen dieser Einschnitte zu erfassen und schließlich auch einzuordnen. Fazit: Beschreibung der geschichtlichen Ereignisse und Epochen ist gut, mit Erkenntnis und Erfassung der Entwicklungsbrüche besser und schließlich auch noch die Ursachen dieser folgenreichen Veränderungen zu werten, ist am besten. Mit anderen Worten: Nicht nur das WER, WAS, WANN und WO, sondern auch die Fragen nach dem WIE und WARUM sollten gestellt und (möglichst) auch beantwortet werden. Oberbettingen (in der Vulkaneifel), in der Karwoche 2013

Autor*in

Klaus Flink

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Fiskus Remagen Fiskus Sinzig Kölner Erzbischöfe Rechtspflege und Gerichtspraxis Stadtrechtsentwicklung Verwaltung civitas libera oppidum

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Details

ISBN: 9783941559363
Verlag: B.O.S.S
Erscheinung: 25.06.2013

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