Zu den zahlreichen Sondersteuern, die nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges im Fürstbistum Münster erhoben wurden, gehörte die Personenschatzung vom April 1665. Mit Ausnahme der Adeligen, der Geistlichen, der Beamten und der Armen wurden dazu alle Einwohner des Hochstifts, die das zwölfte Lebensjahr vollendet hatten, herangezogen, wobei die Steuersätze nach den Vermögensverhältnissen gestaffelt waren. Für die Ämter Cloppenburg und Vechta sind die betreffenden Steuerregister vollständig überliefert. Insbesondere die Register der fünf Gerichtsbezirke des Amtes Cloppenburg sind sehr aufschlussreich, weil darin sämtliche Familienmitglieder einschließlich der minderjährigen Kinder mit Altersangaben aufgelistet sind. Die Register der vier Gerichtsbezirke des Amtes Vechta sind zwar lückenhafter, aber dafür liegen hier zusätzliche Verzeichnisse aller Haushaltsvorstände vom März 1665 vor, in denen nicht nur die Grundbesitzer, sondern auch die Heuerleute namentlich aufgeführt sind. Insgesamt sind somit Angaben zu 14.220 Personen jeden Alters erfasst.
Der vorliegende Band enthält den vollständigen Wortlaut der Register und macht das gesamte Namenmaterial durch einen Index zugänglich. Der zeitgeschichtliche Kontext wird in der Einleitung erläutert. Dort finden sich außerdem ausführliche Angaben über die mit der Steuererhebung beauftragten Juristen sowie über die ältesten Kirchenbücher des heutigen Oldenburger Münsterlandes.
Peter Sieve
Personenschatzung Steuerregister Cloppenburg Vechta Niederstift Münster Namensverzeichnis