Am Beginn steht eine Einführung in das Filmurheberrecht. Daran schließen sich die rechtlichen Darstellungen zu den einzelnen Berufssparten des Filmschaffens: Drehbuchautoren, Regie, Kameramann, Schauspieler, Szenenbildner/Kostümbildner, Maskenbildner, Cutter, Musik im Film, Produktionsleiter, Dokumentarfilm.
Hierbei werden auch jeweils Hinweise auf die vertragliche Situation gegeben.
Ergänzend werden auch die Steuerfragen, die Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften und die sog. unbekannten Nutzungsarten behandelt.
Stefan Haupt
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