Zur Qualifizierung von Anschlägern von Lasten
Schulungs-PowerPoint-Präsentation
135 animierte PowerPoint®-Präsentationsfolien
mit Vortragstexten (Notizenseiten) für den Dozenten
Lehrsystem nach
Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
TRBS 1116, TRBS 2111, 2111 Teil 1
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
DGUV Vorschrift 52 „Krane“
DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“
DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“u. dgl.
Aufgrund hoher Unfallzahlen muss dem Bereich des Anschlagens von Lasten mehr Beachtung geschenkt werden. Immer öfter wird neben einem „Kranschein“ deshalb auch ein „Anschlägerschein“ gefordert – also eine separate Qualifizierung als Anschläger.
Die Berufsgenossenschaften haben ebenfalls reagiert. Die DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“ fordert ganz klar folgende Voraussetzungen für Personal, das Lasten anschlägt:
Mindestalter 18 Jahre
körperliche und geistige Eignung
Qualifizierung als Anschläger mit Nachweis der Befähigung
Mit diesem Lehrsystem können Sie die geforderte Qualifizierung rechtssicher und effizient durchführen.
Ernst-Otto Siegmann
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