Das bei der Schlachtung sowie der Be- und Verarbeitung der Schlachttierkörper anfallende
Abwasser wird hauptsächlich indirekt eingeleitet. Bedingungen und Hinweise für die Einleitung dieser Abwässer sind gegeben
- für Indirekteinleitung: ATV-A 115, insbesondere Anlage I
- für Direkteinleitung: Anhang 10, Rahmen-Abwasser VwV vom 08.09.1989
ATV, Hennef
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