Gefahrgutbeförderungen auf See sind in Deutschland im Wesentlichen in der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) und in der Übersetzung des International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) geregelt. In diesem Supplement zum IMDG-Code (Stand: Amendment 34-08) sind weitere Vorschriften in Deutsch zusammengestellt, sowohl grundsätzliche als auch solche für spezielle gefährliche Stoffe oder Beförderungsarten.
Bei Unfällen und Notfällen auf hoher See ist die Besatzung auf sich allein gestellt und kann zunächst meist nur per Funk Hilfe erhalten. Laut GGVSee muss sich der EmS-Leitfaden (Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern) an Bord befinden, um sofort auf Feuer und Leckagen reagieren zu können. Anhand der EmS-Leitfaden-Anweisungen in den Beförderungsdokumenten hat die Schiffsleitung für die Notfallausrüstung zu sorgen.
Der Medical First Aid Guide - MFAG (Leitfaden für medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern) ist ebenfalls an Bord vorgeschrieben. Die Schiffsleitung findet hier, was zu beachten ist und wie Erste Hilfe geleistet werden muss bzw. welche Medikamente angewendet werden dürfen.
Aber auch das Landpersonal kann mit dem EmS-Leitfaden und dem MFAG wertvolle Unterstützung liefern, wenn diese Vorschriften bei Reedereien usw. verfügbar sind.
Bei der Beförderung bestimmter radioaktiver Stoffe ist der INF-Code (Internationaler Code für die sichere Beförderung von verpackten bestrahlten Kernbrennstoffen, Plutonium und hochradioaktiven Abfällen mit Seeschiffen) von Bedeutung.
Wie Güter in Beförderungseinheiten, z.B. Container, zu packen und zu sichern sind, regeln die CTU-Packrichtlinien (Richtlinien der IMO, ILO und UNECE für das Packen von Beförderungseinheiten (CTUs)).
Wird das Transportgut begast, um es vor Schädlingen zu schützen, sind die Empfehlungen für die sichere Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf Schiffen für die Begasung von Beförderungseinheiten unverzichtbar.
Exklusives Verkaufsrecht für: Gesamte Welt.
Amendment CTU-Packrichtlinien Schädlingsbekämpfung Seeschiffe Seeverkehr