In einem vorausschauenden Pilotprojekt haben die Bundesnetzagentur (BNetzA), die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und das Ministerium für Digitalisierung und Innovation des Landes Hessen (HMD) die Umsetzungsbedingungen für „KI-Reallabore“ erprobt. Die europäische KI-Verordnung schreibt die Einrichtung von mindestens einem KI-Reallabor „AI regulatory sandbox“ in allen Mitgliedsstaaten ab August 2026 verpflichtend vor. Diese sollen ein regulatory sandboxing (also die regulatorisch begleitete Entwicklung und Erprobung in einer kontrollierten Umgebung zur Prüfung neuartiger komplexer rechtlicher Fragestellungen unter behördlicher Begleitung) vorsehen und Anbietern die Entwicklung innovativer KI-Produkte erleichtern, die im Einklang mit den Anforderungen aus der KI-VO und anderem in Europa einschlägigen Recht stehen.
KI-Reallabor Künstliche Intelligenz Regulierung