Nach mehr als zwölf Jahren erscheint eine Neuausgabe des SR, das neben zahlreichen kleineren Anpassungen vor allem durch das Landesgesetzblatt 2016/349 als Teil II einer umfassenden Sachenrechtsrevision (Teil I erfolgte bereits am 1. Oktober 2008 durch LGBl. 2008/139) wesentliche Änderungen erfahren hat. Diese Teilrevision II des Sachenrechts umfasst vor allem das Schuldbriefrecht, das Bauhandwerkerpfandrecht und ein zeitgemässes Bodeninformationssystem, aber auch kleinere Änderungen an verschiedenen Instituten des Immobiliarsachenrechts. (s. BuA 2016/43 und 81)
Dazu kommen einige kleinere Änderungen durch die Landesgesetzblätter 2016/498, 2018/083, 2019/119 und 2020/371.
In einem eigenen Anhang finden sich die Bestimmungen zur Fahrnisverschreibung, zum Pfandbrief und zum Eigentumsvorbehaltsregister. Diese Bestimmungen wurden zwar durch die Teilrevision I aufgehoben, gelten aber für alle bis zu dieser Aufhebung aufrechten Rechtsverhältnisse weiterhin.
Die neueren Entscheidungen zum SR werden mit ihrer Aktenzahl detailliert angeführt, alle früheren - gruppiert nach Gerichtshöfen und dem Entscheidungsdatum - zusammenfassend dargestellt. Die letzten berücksichtigten Entscheidungen sind die Nummern GE 2020, 220 (im Rechtportal) bzw. LES 2020, 177.
Die vorliegende Ausgabe bietet zudem zu jedem Artikel zahlreiche Verweise zu den Fassungen und Materialien, aber auch Konkordanzhinweise zur schweizerischen Rezeptionsvorlage (chZGB).
Zusätzlich beinhaltet diese Ausgabe auch die neue Grundbuchverordnung (GBV), seit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Auch hier finden sich unter jedem Artikel die entsprechenden Fassungen, Materialien und Konkordanzhinweise zum schweizerischen Recht (chGBV, SR 211.432.1, 1. Januar 2012 idF 1. Juli 2020).
Das Buch erscheint im Format DIN A5 als Hardcover und gebunden, sodass auch eine häufige Verwendung ohne allzu gros¬se Abnützung gewährleistet ist.
Nach mehr als zwölf Jahren erscheint eine Neuausgabe des SR, das neben zahlreichen kleineren Anpassungen vor allem durch das Landesgesetzblatt 2016/349 als Teil II einer umfassenden Sachenrechtsrevision (Teil I erfolgte bereits am 1. Oktober 2008 durch LGBl. 2008/139) wesentliche Änderungen erfahren hat. Diese Teilrevision II des Sachenrechts umfasst vor allem das Schuldbriefrecht, das Bauhandwerkerpfandrecht und ein zeitgemässes Bodeninformationssystem, aber auch kleinere Änderungen an verschiedenen Instituten des Immobiliarsachenrechts. (s. BuA 2016/43 und 81)
Dazu kommen einige kleinere Änderungen durch die Landesgesetzblätter 2016/498, 2018/083, 2019/119 und 2020/371.
In einem eigenen Anhang finden sich die Bestimmungen zur Fahrnisverschreibung, zum Pfandbrief und zum Eigentumsvorbehaltsregister. Diese Bestimmungen wurden zwar durch die Teilrevision I aufgehoben, gelten aber für alle bis zu dieser Aufhebung aufrechten Rechtsverhältnisse weiterhin.
Die neueren Entscheidungen zum SR werden mit ihrer Aktenzahl detailliert angeführt, alle früheren - gruppiert nach Gerichtshöfen und dem Entscheidungsdatum - zusammenfassend dargestellt. Die letzten berücksichtigten Entscheidungen sind die Nummern GE 2020, 220 (im Rechtportal) bzw. LES 2020, 177.
Die vorliegende Ausgabe bietet zudem zu jedem Artikel zahlreiche Verweise zu den Fassungen und Materialien, aber auch Konkordanzhinweise zur schweizerischen Rezeptionsvorlage (chZGB).
Zusätzlich beinhaltet diese Ausgabe auch die neue Grundbuchverordnung (GBV), seit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Auch hier finden sich unter jedem Artikel die entsprechenden Fassungen, Materialien und Konkordanzhinweise zum schweizerischen Recht (chGBV, SR 211.432.1, 1. Januar 2012 idF 1. Juli 2020).
Das Buch erscheint im Format DIN A5 als Hardcover und gebunden, sodass auch eine häufige Verwendung ohne allzu gros¬se Abnützung gewährleistet ist.
Dietmar Morscher
Bürgerliches Recht, Liechtenstein Liechtenstein, Recht Sachenrecht, Liechtenstein Zivilrecht, Liechtenstein