mit Materialien und z.T. unveröffentlichter Judikatur
Mit LGBl 2008/139 trat am 1.10.2008 eine umfangreiche Teilrevision des liechtensteinischen Sachenrechts in Kraft. Im Zuge dieser wurde insbesondere das Grundbuchrecht modernisiert und eine Annäherung an das in grossen Teilen bereits fortentwickelte schweizerische Recht erreicht.
Seit der im Jahre 1999 erschienenen 1. Auflage unserer Textausgabe zum Sachenrecht sind nebst der oben erwähnten umfangreichen Teilrevision elf weitere teils kleinere, teils grössere Abänderungen des Sachenrechts erfolgt. Auch sind zahlreiche neue Entscheidungen zum Sachenrecht ergangen. Eine aktualisierte Auflage drängte sich daher auf
mit Materialien und z.T. unveröffentlichter Judikatur
Mit LGBl 2008/139 trat am 1.10.2008 eine umfangreiche Teilrevision des liechtensteinischen Sachenrechts in Kraft. Im Zuge dieser wurde insbesondere das Grundbuchrecht modernisiert und eine Annäherung an das in grossen Teilen bereits fortentwickelte schweizerische Recht erreicht.
Seit der im Jahre 1999 erschienenen 1. Auflage unserer Textausgabe zum Sachenrecht sind nebst der oben erwähnten umfangreichen Teilrevision elf weitere teils kleinere, teils grössere Abänderungen des Sachenrechts erfolgt. Auch sind zahlreiche neue Entscheidungen zum Sachenrecht ergangen. Eine aktualisierte Auflage drängte sich daher auf
Eva Hasenbach
Bürgerliches Recht, Liechtenstein Liechtenstein, Recht Sachenrecht, Liechtenstein Zivilrecht, Liechtenstein