In jüngster Zeit fanden auf internationaler und nationaler Ebene wirtschaftliche, rechtliche und politische Entwicklungen statt, die das schweizerische Bankgeschäft, insbesondere das grenzüberschreitende Anlageberatungsgeschäft, nachhaltig verändern werden. Einerseits wurden die regulatorischen Rahmenbedingungen in Europa per 1. November 2007 durch die „Markets in Financial Instruments Directive“ (fortan „MiFID“) vereinheitlicht. Andererseits sieht sich die Schweiz im Rahmen der OECD zusehends gezwungen, die Bestimmungen zum Informationsaustausch gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerung nachzuvollziehen. Dadurch wird die hierzulande bis anhin übliche Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zumindest im internationalen Kontext hinfällig. Zudem verstärken mehrere Staaten ihre Anstrengungen, Hand auf jene Kapitalien ihrer Staatsbürger zu legen, die bei in der Schweiz tätigen Banken verwaltet werden. Infolgedessen ist die Schweiz im Bereich des Bankgeheimnisses ganz generell unter Druck geraten. Der Gesetzgeber, die Finanzmarkt-Aufsichtsbehörde, aber auch die Finanzintermediären müssen sich fragen, wie sie den schweizerischen Markt für Vermögensverwaltungs-Dienstleistungen in der Zukunft gestalten sollen. Dabei geht es nicht nur um den Umfang und das Qualitäts- und Preisniveau der Dienstleistungen, sondern auch um die künftige Regulierung des schweizerischen Marktes angesichts dieser Entwicklungen. Es geht darum, ein Rezept für die Kompensation des seit Jahrzehnten geltenden Alleinstellungsmerkmals des schweizerischen Vermögensverwaltungsgeschäfts - des schweizerischen Bankgeheimnisses - zu finden.
In der vorliegenden Arbeit steht die Frage im Zentrum, wie Gesetzgeber und Finanzmarkt-Aufsichtsbehörde die Rahmenbedingungen für den schweizerischen Finanzmarkt im Bereich der Anlageberatung für Privat¬anleger gestalten sollen. Die folgenden Aspekte scheinen ausschlaggebend: Die Aufweichung des Bank¬geheimnisses wird tendenziell zu einer erhöhten Mobilität des Anlagekapitals und der Kapitaleigner führen und diese in die Lage versetzen, ihre Interessen vermehrt im Rahmen des regulatorischen Rahmens und der staatlichen Institutionen, insbesondere der Gerichte, durchzusetzen. Zudem streben die Schweizer Finanz¬intermediäre ohnehin längst einen vereinfachten, direkten Marktzutritt in den Europäischen Wirtschaftsraum (fortan „EWR“) an. Gleichzeitig nimmt der politisch unterstützte Wettbewerbsdruck insbesondere der euro¬päischen Finanzplätze stetig zu.
Der Rahmen, in dem sich Gesetzgeber und Aufsichtsbehörde bewegen können, ist eng: Erstens ist davon auszugehen, dass Schweizer Banken der Marktzutritt zum EU-Raum nur gewährt wird, wenn die Schweizer Aufsicht als gleichwertig gegenüber der MiFID gilt. Zweitens ist zu berücksichtigen, dass EU-Bürger den überwiegenden Teil des grenzüberschreitenden Anlagegeschäfts ausmachen. Drittens müssen in der Schweiz ansässige Banken, die im EWR tätig sein beziehungsweise im EWR wohnhafte Bürger mit Dienstleistungen beliefern wollen, die MiFID ohnehin bereits anwenden. Viertens räumt das 2007 revidierte Lugano-Über-einkommen in der EU wohnhaften Privatanlegern die Möglichkeit ein, im Streitfall ein Gericht an ihrem Wohnsitz anzurufen, selbst wenn vorab ein anderer Gerichtsstand vertraglich vereinbart wurde. Fünftens übten europäische Kapitalmarktrichtlinien in der Vergangenheit schon häufig einen grossen Einfluss auf die schweizerische Gesetzgebung aus. Es stellt sich entsprechend die Frage, weshalb der Gesetzgeber und die Finanzmarkt-Aufsichtsbehörde der Schweiz nicht einfach die MiFID zur Anwendung bringen.
Unabhängig von diesem spezifischen Kontext gilt, dass jede Regulierung sowohl Nutzen als auch Kosten verursacht. Die Schweiz muss deshalb auch beurteilen, mit welchen Kosten- und Nutzenelementen die Einführung der MiFID – gemessen am Status quo und gemessen an einer alternativen Regulierung – verbunden wäre. Diese Überlegungen werden im Folgenden aus ökonomischer Sicht auf der Basis der positiven und normativen Regulierungstheorie mit dem Ziel bearbeitet, Hinweise auf die konkreten Aufgaben und Probleme ableiten zu können. Gleichzeitig soll dabei aufgezeigt werden, wie ein effizienter Anlegerschutz den schweizerischen Markt für Vermögensverwaltung und damit auch die Position der Schweizer Anbieter stärken kann.
Anlegerschutz MiFID Vermögensverwaltung