In dem ab 1.4.2023 gültigen Kollektivvertrag sind alle rahmenrechtlichen Änderungen eingearbeitet. Auch die Änderungen aufgrund der – ab 1.10.2023 – gültigen Einführung einer Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit von 40 Stunden auf 38,5 Stunden - wurden in der Textierung berücksichtigt.
Gleichbehandlung, Normalarbeitszeit, Überstunden, Sonn- und Feiertage, Ruhetage Weihnachtsremuneration und Urlaubsbeihilfe, Gehaltsregelung Übergangsbestimmungen, Kilometergeld, Reiseaufwandsentschädigung Abfertigung, Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung, Dienstjubiläum Urlaub und Pflegefreistellung, Auflösung des Dienstverhältnisses, Elternkarenz Lehrlingsentschädigung, Lehrlingsweiterverwendung,