Auf Baustellen und Arbeitsstätten muss eine Vielzahl an gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Übersicht über diese komplexen Vorschriften ist eine Herausforderung für alle Baubetriebe. Der Gesetzgeber schreibt vor, bestimmte Gesetze und Verordnungen auf Baustellen und Arbeitsstätten in ihrer jeweils aktuellen Fassung aufzulegen. Die „Aushangpflichtigen Gesetze Bau 2015“ fassen die wichtigsten Gesetzestexte für Baubetriebe zusammen, damit diese ihrer Aushangpflicht einfach, praxisgerecht und gesetzeskonform nachkommen können. Die Aushangpflichtigen Gesetze für den Baubereich können auch als Nachschlagewerk für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Sachverständige und Experten im Baubereich verwendet werden. Mit ihnen können Baubetriebe ihrer gesetzlichen Verpflichtung zum Aushang der Aushangpflichtigen Gesetze im Baubereich gerecht werden.
Die Ausgabe 2015 der „Aushangpflichtigen Gesetze Bau“ löst somit die Ausgabe 2014 ab.
Service-GmbH der Wirtschaftskammer Österreich
Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung, AAV, Arbeitsmittelverordnung, AM-VO, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, ASchG, Bauarbeiterschutzverordnung, BauV Bohrarbeitenverordnung, BohrarbV, Bildschirmarbeitsverordnung, BS-V, Elektroschutzverordnung 2012, ESV 2012, Fachkenntnisnachweis-Verordnung, FK-V, Grenzwerteverordnung 2011, GKV 2011, Kennzeichnungsverordnung, KennV, Schutzausrüstung, PSA-V, Verordnung über die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräft, SFK-VO, Sprengarbeitenverordnung, SprengV, Verordnung über sicherheitstechnische Zentren, STZ-VO, Verordnung Lärm und Vibrationen, VOLV, Verordnung optische Strahlung, VOPST Verordnung explosionsfähige Atmosphären, VEXAT, Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinne, VO BeschVerb, Verordnung über arbeitsmedizinische Zentren, AMZ-VO, Arbeitsstättenverordnung, AStV, Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2014, VGÜ 2014, Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente, DOK-VO Verordnung über die Sicherheitsvertrauenspersonen, SVP-VO, Tagbauarbeitenverordnung, TAV,