Grundlegendes Problem der Personengesellschaftsbesteuerung in Deutschland und Österreich ist die fehlende Steuerrechtsfähigkeit der Personengesellschaft im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht. Das Transparenzprinzip und damit der steuerliche Durchgriff auf die hinter der Gesellschaft stehenden Gesellschafter begründen im Gegensatz zur Körperschaftsbesteuerung eine heterogene Unternehmensbesteuerung. Ein einheitliches und rechtsformneutrales Unternehmenssteuerkonzept besteht de lege lata nicht.
Die Darstellung der Rechtsentwicklung im Zivilrecht zeigt jedoch, daß eine zunehmende rechtliche Verselbständigung der Personengesellschaft gegeben ist. In Deutschland unterstreicht die Rechtsprechung zur Anerkennung der Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft im Außenverhältnis diesen Trend. Dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung folgend und damit Wertungswidersprüche vermeidend, sollte die Rechtsfähigkeit der Personengesellschaft daher auch im Ertragsteuerrecht nicht weiter unberücksichtigt bleiben. Zudem zeigt die Darstellung der Personengesellschaftsbesteuerung, daß weder steuerartenübergreifend noch innerhalb einer Steuerart einem einheitlichen Besteuerungskonzept gefolgt wird.
Das neuentwickelte Besteuerungskonzept für Personengesellschaften im Kontext einer einheitlichen und europakonformen Unternehmensgewinnsteuer soll die fehlende Systematik des geltenden Steuerrechts ablösen. Neben dem Ziel der relativen Rechtsformneutralität wird eine grundlegende Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts sowie die Förderung grenzüberschreitender Betätigung durch Berücksichtigung europäischer Vorgaben und Richtlinien angestrebt.
Eva Rieden
Ertragsteuerrecht Personengesellschaften Unternehmensbesteuerung