Die Einfuhrausschreibungen für Textilwaren und Bekleidung des BAFA enthalten eine Aufstellung von Textilwaren mit Ursprung in Drittländern, deren Einfuhr der Genehmigung bedarf sowie alle Bestimmungen, nach deren Maßgabe für die betreffenden Textilwaren eine Einfuhrgenehmigung beziehungsweise vorherige Bewilligung erteilt wird.