Stand: 105. Verordnung 2006
Sicher prüfen, ob Güter der Exportkontrolle unterliegen!
Das Umschlüsselungsverzeichnis ist ein Hilfsmittel für die Prüfung, ob Güter von Exportkontrolllisten erfasst werden und damit der Exportkontrolle unterliegen. Hierfür wird der Nummer des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik die entsprechende Position der Ausfuhrliste gegenübergestellt.
Die ständige Anpassung und Überarbeitung der Ausfuhrliste erfordert auch die Anpassung des Umschlüsselungsverzeichnisses. Diese Auflage berücksichtigt die Änderungen bis zur 105. Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste und das Warenverzeichnis Ausgabe 2006 inkl. Änderungen.
Aus dem Inhalt: - Abschnitt V: Mineralische Stoffe
- Abschnitt VI: Erzeugnisse der chemischen Industrie
- Abschnitt VII: Kunststoffe und Waren daraus
- Abschnitt X: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen
- Abschnitt XI: Spinnstoffe und Waren daraus
- Abschnitt XII: Schuhe, Kopfbedeckungen
- Abschnitt XIII: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest,., keramische Waren; Glas,.
- Abschnitt XIV: Echte Perlen,., Edelmetalle, Edelmetallplattierungen
- Abschnitt XV: Unedle Metalle und Waren daraus
- Abschnitt XVI: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektronische Waren,.
- Abschnitt XVII: Beförderungsmittel
- Abschnitt XVIII: Optische, photographische oder kinematographische Instrumente,.
- Abschnitt XIX: Waffen und Munition
- Anhang: Fabrikationsanlagen und verschiedene Waren
Ihre Vorteile: - Amtliche Grundlage zur Übersetzung zwischen Warennummern des Warenverzeichnisses und den Positionen der Ausfuhrliste
- Vermeidung von Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen und entsprechenden Sanktionen
Ausfuhrliste BAFA Dual-use Exportkontrolle Güterliste Güterlisten Warenverzeichnis