Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Entwicklung eines dualen Systems öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunkveranstalter wird das Rundfunkrecht zunehmend vom Wettbewerbsrecht überlagert. Die daraus resultierenden normativen wie auch medienpolitischen Grenzkonflikte untersucht Monika Rahn am Beispiel des zwischen Rundfunkanstalten und dem Deutschen Sportbund abgeschlossenen "Sport-Globalvertrages" und der dazu ergangenen Beschlüsse des Bundeskartellamtes und des Kammergerichtes. Die den Globalvertrag untersagenden Entscheidungen sind mit Beschluß vom 4. März 1990 - KVR 4/88 - bestätigt worden.
Monika Rahn
Kartellrecht Öffentlicher Rundfunk