Das Merkblatt DWA-M 229-2 gilt für Belüftungs- und Durchmischungseinrichtungen in kommunalen Belebungsanlagen mit üblichen Feststoffgehalten im Belebungsbecken zwischen TSBB = 2 g/l und TSBB = 5 g/l. Die Gültigkeit der Betriebsempfehlungen in diesem Merkblatt wird weder durch die Anschlussgröße der Anlage noch durch die Wassertiefe im Belebungsbecken eingeschränkt. Es ergänzt insbesondere das bereits vorliegende Merkblatt DWA-M 209 „Messung der Sauerstoffzufuhr von Belüftungseinrichtungen in Belebungsanlagen in Reinwasser und in belebtem Schlamm“ und das Arbeitsblatt DWA-A 268 „Automatisierung von einstufigen Belebungsanlagen“. Inhaltlich baut es im Wesentlichen auf dem bereits vorliegenden ersten Teil des Merkblattes DWA-M 229 zur Planung, Ausschreibung und Ausführung von Belüftungs- und Durchmischungseinrichtungen auf.
Abwasserreinigung Ausschreibung Belebung Belebungsanlage Belüftung Betrieb Biologische Reinigung Energie Energieverbrauch Kläranlagen Optimierung Regelwerk kommunale Abwasserbehandlung