Ende Dezember 2016 hat die Bundesregierung das Bundesteilhabegesetz erlassen. Damit hat sie auch die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO) geändert.
Die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung ist für Werkstatt-Räte ganz wichtig. Sie regelt nämlich, welche Rechte die Werkstatt-Räte gegenüber der Werkstatt-Leitung haben. Die Änderungen im Gesetz haben den Werkstatt-Räten neue Rechte gegeben. Zum Beispiel dürfen sie jetzt bei bestimmten Dingen mitbestimmen. Das heißt, die Werkstatt-Leitung darf bestimmte Dinge nur machen, wenn die Werkstatt-Räte einverstanden sind. Außerdem braucht jede Werkstatt jetzt Frauen-Beauftragte.
In diesem Buch erklären wir das ganze Gesetz in Leichter Sprache. Außerdem gibt es darin ein Wörterbuch zur Erklärung schwieriger Worte und den aktuellen Originaltext der Verordnung.
Bundesvereinigung Lebenshilfe
Leichte Sprache WMVO Werkstatträte