Die Umsetzung der neuen Eigenkapitalübereinkunft (Basel II) in deutsches Recht hat mit der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzentwurfes im Februar 2006 begonnen. Allgemein bekannt ist, dass die daraus resultierenden Neuregelungen die Kreditkonditionen der Unternehmen verändern und alle Unternehmen zukünftig neu beurteilt, neudeutsch „geratet“ werden. Betrachtet man allein die finanzielle Komponente, kann Rating jedoch auch eine Chance bedeuten. Ein durch Rating-Verbesserungsmaßnahmen gut aufgestelltes Wohnungsunternehmen ist in der Lage, erhebliche Einsparpotenziale zu erzielen.
Peter Dietrich
Eigenkapitalübereinkunft Immobilienwirtschaft Wohnungswirtschaft