Seit Jahrzehnten ist in der Wohnungswirtschaft der „Kommentar zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft“ ein unverzichtbares Standardwerk.
Die wesentlichen Änderungen gegenüber der Vorauflage beziehen sich auf folgende Punkte:
Zum 1.1.2004 ist die neue Betriebskostenverordnung in Kraft getreten, die anstelle der bis-herigen Bestimmungen der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 Zweite Berechnungsverordnung den Umfang der auf die Mieter umlegbaren Betriebskosten regelt. Die Erläuterungen zu Konten-klasse 8“ Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung – Betriebskosten“ wurden deshalb ak-tualisiert.
Der Kontenrahmen wurde grundlegend überprüft, Konten, die heute nicht mehr notwendig sind, gestrichen und aktuelle aufgenommen. Entsprechend wurde die Kommentierung ange-passt.
Mit der überarbeiteten Kommentierung wollen wir den im Rechnungswesen sowie der Buch-führung tätigen Mitarbeitern der Unternehmen eine Hilfe für ihre tägliche Arbeit an die Hand geben.