Der PraxisKommentar zum Kirchengesetz über Mitarbeitendenvertretungen in der Evangelischen Kirche Deutschland berücksichtigt den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung im Arbeitsrecht. Mitarbeitendenvertretungen und Dienststellenleitungen werden an vielen Stellen neben der reinen juristischen Kommentierung praxisorientierte Hilfen an die Hand gegeben.
Zur Fortsetzung für mindestens 12 Monate. Kündigungsfrist danach 6 Wochen zum nächsten Jahresende.
Detlev Fey
Mitarbeitervertretungsgesetz Mitarbeitervertretung MVG.EKD Praxiskommentar MVG Kirchengesetz