Die Europäische Gemeinschaft (EG) ist die weltwirtschaftlich bedeutendste Zollunion. Es ist eine immer noch anwachsende Zollunion, die 1958 als Kooperation von sechs Staaten begann und inzwischen 27 Staaten umfasst. Seit Vollendung des Europäischen Binnenmarktes am 1. Januar 1993 wenden die Zollverwaltungen der EG-Mitgliedstaaten ein gemeinsam kodifiziertes Zollrecht an. Das Wesen eines Binnenmarktes ist der freie und uneingeschränkte Warenverkehr zwischen den nationalen Volkswirtschaften. Das Wesen einer Zollunion ist die einheitliche Anwendung der gleichen Zollsätze eines gemeinsamen Zolltarifs gegenüber Drittländern bei gleichzeitigem freien Warenverkehr zwischen den EG-Mitgliedstaaten im Binnenmarkt. Eine Zollunion kann nur dann vollständig, fair und gleich für alle Markteilnehmer funktionieren, wenn die Zölle an den Außengrenzen einheitlich erhoben werden.
Carsten Weerth
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