Dieser Beitrag hat das Recht auf angemessene Ernährung aus Art. 11 I, II IPwskR, folgend auch als Recht auf Nahrung bezeichnet, zum Gegenstand. Weil es durch den UN-Sozialpakt 1966 kodifiziert wurde, ist es einerseits den allgemeinen Regelungen des Pakts unterworfen und weist andererseits gänzlich eigene Besonderheiten und - wie sich später herausstellen wird - Defizite auf. Nach einem kurzen Aufriss der Entstehungsgeschichte und Begründungsansätze soll zunächst die globale Ernährungslage betrachtet werden. Vor diesem Hintergrund werden alsdann der akademische Diskurs zusammenfassend dargelegt, Probleme aufgezeigt und schließlich Lösungsansätze diskutiert mit dem Ziel, einen möglichst umfassenden Überblick über die derzeitige Situation des Rechts auf Nahrung zu gewinnen und einen eigenen Standpunkt dazu zu entwickeln.
Lasse Lemmermann
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Menschenrechte Vereinte Nationen