In den nächsten Jahren stehen große Vermögenswerte zur Erbschaft an. Darunter befinden sich auch viele Immobilien, die entweder von den Erblassern selbst genutzt oder als Teil der Altersversorgung vermietet wurden.
Für die Erben stellt sich die Frage, wie mit einer solchen ererbten Immobilie am besten umzugehen ist. Grundsätzlich bieten sich verschiedene Optionen an:
- Die Immobilie wird vermietet.
- Die Immobilie wird selbst bezogen.
- Die Immobilie wird verkauft.
In dieser Broschüre erfahren Sie alles Wichtige, was Sie - abhängig von der jeweiligen Option - rechtlich und einkommensteuerlich als Allein- oder Miterbe von Häusern oder Wohnungen wissen müssen.
Wolters Kluwer Steuertipps
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