Die Kommanditgesellschaft auf Aktien zählt aufgrund ihrer bis-her geringen Verbreitung zu einer gesellschaftsrechtlichen Randerscheinung. Dies ändert sich, nachdem der BGH die Weichen für die Zulässigkeit einer Kapitalgesellschaft als persönlich haftender Gesell-schafter einer KGaA gestellt hat.
Nun ist von besonderer Bedeu-tung, welche Ausgestaltung ei-ne kapitalistische KGaA an-nehmen sollte, um die steuerli-chen Vorschriften in ihrem Sin-ne vorteilhaft zu nutzen.
Ziel dieser Darstellung ist es, die steuerlichen Besonderhei-ten der kapitalistischen KGaA und ihrer Gesellschafter her-auszustellen und im Rahmen einer Steuerbelastungsanalyse der Gewinnverwendungsmög-lichkeiten entsprechende Hand-lungsalternativen aufzuzeigen.
Markus Sauter