Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Schuldvertragsregelungen des deutschen internationalen Privatrechts (Art. 27 ff. EGBGB) in Bezug die auf Rechtswahlmöglichkeiten bei Schuldverträgen, vermittelt Hintergrundwissen, zeigt Probleme auf und unterbreitet Lösungen. Gleichzeitig werden die Neuerungen, zu denen es aufgrund des endgültigen Vorschlags der Kommission zur Rom I-Verordnung vom 15.12.2005 kommen soll, aufgezeigt und zu einigen, möglichen Veränderungen Stellung bezogen.
Im ersten Teil werden die Grundlagen und das System der Rechtswahl im Schuldvertragsrecht aufgezeigt, heutzutage noch bestehende Problemfelder angesprochen und der aktuelle Diskussionsstand dargelegt. Es wird aufgezeigt, dass die Parteiautonomie ein hervorragendes Mittel der Vertragsgestaltung ist, da sie unter anderem Vertragsparteien individuelle Lösungen für internationale Verträge anbietet, Ungewissheiten und Streitigkeiten über die Frage des anwendbaren Rechts von vornherein zu vermeiden vermag, wodurch Rechtssicherheit geschaffen wird, die im internationalen Handel notwendig ist und erhebliche Kosten im Streitfall einspart.
Im Mittelpunkt der Bearbeitung stehen im zweiten Teil die Problematik der Rechtswahl im Prozess und die Wahlmöglichkeit nicht-staatlicher Regelwerke. Im Rahmen der Rechtswahlmöglichkeit im Prozess wird aufgrund der oftmals vorherrschenden Gerichtspraxis, das eigene Recht, also das der lex fori, anzuwenden, ohne unter Umständen eine tatsächlich bestehende Rechtswahlmöglichkeit näher zu erörtern, aus Gründen der Rechtssicherheit eine Lösung über § 139 ZPO vorgeschlagen, nach der der Richter/die Richterin das Thema der Rechtswahl offen ansprechen muss.
Der Themenkomplex der Wahlmöglichkeit nicht-staatlicher Regelwerke, wie beispielsweise der UNIDROIT-Principles, der lex mercatoria oder den PECL, nimmt den größten Stellenwert der Arbeit ein, da gerade dieser Themenkomplex aktuell im Zusammenhang mit der Rom I-Verordnung überaus kontrovers diskutiert wird und eine der wohl gravierendsten Veränderungen im bestehenden Rechtswahlsystem darstellen würde. Aufgeteilt ist diese Untersuchung in eine Beleuchtung der jetzigen Gesetzeslage und eine, wie sie nach neuem Recht, beispielsweise durch die Rom I-Verordnung möglich ist (lt. dem Vorschlag der Kommission zur Rom I-Verordnung vom 15.12.2005 soll eine solche Wahlmöglichkeit zugelassen werden). Die jeweilige Untergliederung teilt sich dann jeweils in eine weitere Unterscheidung der Situation vor Schiedsgerichten und staatlichen Gerichten auf. Letztendlich wird eine kollisionsrechtliche Wählbarkeit nicht-staatlicher Regelwerke sowohl nach bestehendem Recht als auch nach noch zu schaffendem Recht unter anderem aus rechtsstaatlichen Gründen und aufgrund von Rechtssicherheitsaspekten abgelehnt.
Anja Danger
Rechtswahl Rom I-Verordnung UNIDROIT-Principles internationale Schuldverträge nicht nationales Recht