Die §§ 3, 4 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung werden durch die Verordnung über die Abgabe von Medizinprodukten und zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften neugefasst. Dies betrifft die Instandhaltung und Aufbereitung von Medizinprodukten, die regelmäßig durch die Behörden geprüft werden.
Sie müssen deshalb alle aktuellen Anforderungen genau kennen und umsetzen, u. a. die RKI-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ und den neuen „DAHZ Hygieneplan“.
Aufbereitung von Medizinprodukten DAHZ-Hygieneplan Medizinprodukte-Betreiberverordnung