Seit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) müssen Neubauten mit Bauantragsstellung nach dem 01. Januar 2009 ihren Wärmeenergiebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien decken.
Das bedeutet: Der Einsatz von Biomasse, Geothermie, solarer Strahlungsenergie oder Umweltwärme ist, bis auf wenige Ausnahmen, Pflicht.
Bei der Umsetzung der neuen Vorgaben in die Praxis hilft der aktuelle Praxisratgeber: "Fachgerechte Pla-nung und Ausführung von konventioneller und regenerativer Haustechnik: Energetische und technische Grundlagen zur Dimensionierung, Installation und Instandsetzung nach aktuellen Anforderungen".
Bertram Witz
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